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Römische Meilensteine

Römischer Meilenstein an der Via Claudia

Heute noch werden antike römische Meilensteine gefunden. Sie werden jedoch meist nicht, wie man erwartet, entlang der Straße gefunden, sondern in den Mauern von Kirchen, Klöstern oder anderen Gebäuden. Mittelalterliche Bauherrn haben diese gut verwendbaren Steinsäulen gern verbaut.1
Die römischen Meilensteine (militariae) hatten entlang der Straße keine richtungsweisende Funktion, da die Geradlinigkeit der Straßenführung diese Aufgabe übernahm, sondern sie dienten der Huldigung des Kaisers und des Bauherrn und nannten die Weglänge nach Rom oder zur nächsten größeren Stadt. Man beschrieb auf Meilensteinen auch gern kurz die Taten, die der Kaiser vollbracht hatte, und datierte mit der Nennung des Kaisers auch gleich die Entstehung der Straße. „Die Meilensteine waren in der Regel 2-3 m groß, wovon ein Viertel als Basissockel im Boden steckte.“2


Von der Stadt Rom ausgehend markierten die Meilensteine in Italien den Abstand von der Hauptstadt.3 Der Meilenstein steht, wie der Name schon sagt, nach jeder römischen Meile am Straßenrand, zumindest im italienischen Mutterland. „Eine römische Meile (`milia`) =1478m“4 In den unterworfenen römischen Provinzen war ihre Zahl geringer. Hier standen sie hauptsächlich an markanten topographischen Punkten wie Brücken oder Straßenkreuzungen.5 „Ein Kennzeichen der rätischen (siehe Anhang) Meilensteine ist, dass fast alle erhaltenen Stücke von der Provinzhauptstadt Augusta Vindelicorum aus zählten. Daraus darf man schließen, dass die römischen Straßen in Rätien von Augsburg aus vermessen worden sind und dass es eine Art zentraler Straßenverwaltung beim Stadthalter gab. In anderen Provinzen ist das Zählsystem dezentralisiert und in der Regel innerhalb der einzelnen Civitates organisiert.“6 Das heißt es gab innerhalb einer Provinz mehrere Bezugspunkte von denen die Abstände bemessen wurden.



Quellen:

  1. Walser, S.39
  2. Volkmann, S.47, Z.6
  3. ebd., S.47, Z.5
  4. ebd, S.47, Z.2
  5. Czysz, Krahe, S.6
  6. Walser, S.40, Z.5